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27. Mai 2011

Wichtige Hilfestellung beim Flächenausgleich

18.12.2004 (GN)

Kooperation Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim und Straßenbauamt Osnabrück arbeiteten eng zusammen

von Peter Zeiser

2004_Hilfestellung2Keine Probleme hat es in der Grafschaft nach Behördenangaben beim vorgeschriebenen Flächenausgleich für den Lückenschluss der A31 gegeben. Wegen des Eingriffs in Natur und Landschaft erfordert der Bau einer Autobahn ebenso wie etwa die Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die 1999 gegründete Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim und die Projektgruppe A31 des Straßenbauamtes Osnabrück arbeiteten dabei zusammen. Die Straßenbauhehörde ist verpflichtet, die entsprechenden landschaftspflegerischen Maßnahmen umzusetzen.

Bereits während des Planfeststellungsverfahrens für den Autobahnbau hatte die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim – eine Institution, die es im benachbarten Emsland nicht gibt – Flächen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen aus ihrem Bestand angeboten. Nach Mitteilung der Geschäftsführer Hartmut Schrap und Paul Uphaus stellte die Stiftung mehr als 30 Hektar für das Straßenbauvorhaben zur Verfügung. Dabei handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen für den Wiesenvogelschutz und um Aufforstungsflächen. Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe von Gebieten, die für den Naturschutz wertvoll sind. Dazu gehören beispielsweise die Naturschutzgebiete Gildehauser Venn, Syenvenn oder der Staatsforst Heidfeld im Osten der Samtgemeinde Schüttorf (Drievorden), wo für die Autobahn sieben und für die Stadt Schüttorf sechs Hektar Land aufgeforstet wurden. Ein großer Teil der von der Stiftung überlassenen Flächen ist bereits im Sinne des Naturschutzes optimiert worden, etwa durch die Umwandlung von Acker in Dauergrünland, die Anlage von Blänken oder durch Aufforstungen. Der überwiegende Teil dieser Stiftungsflächen wird von Landwirten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet.

Beim Straßenbauamt weiß man die Kooperation mit der Stiftung zu schätzen. Mit deren Hilfe sei es gelungen, so die Mitarbeiter Dirk Möller und Christian Schlattmann, kurzfristige Lösungen zu finden, wenn etwa durch Planänderungen ein Bedarf an Flächen entstanden sei. So habe die Stiftung im Naturschutzgebiet "Engdener Wüste" kurzfristig rund fünf Hektar zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht des Straßenbauamtes hat die Zusammenarbeit "zu Vorteilen bei der Verfahrensbeschleunigung" geführt. Das Problem des Flächenausgleichs sei für die Grafschaft gut gelöst worden. Ein weiteres Plus sieht die Straßenbaubehörde in der dauerhaften Betreuung und Pflege der Maßnahmen durch vor Ort tätige Institutionen und Personen.

Die Naturschutzstiftung verfügt nach Auskunft ihrer Geschäftsführer mittlerweile kreisweit über Flächenpools in einer Größenordnung von rund 400 Hektar. Eingriffsverursachern im Sinne des Naturschutzgesetzes wie Städte, Gemeinden oder Unternehmen könnten aus diesen Pools Werteinheiten oder Grund und Boden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitgestellt werden. Für den Vorhabenträger sei die Nutzung dieses Angebots in der Regel günstig, entfallen dann insbesondere die Aufwändungen für die Betreuung und Erhaltung von Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Wie die Geschäftsführer Schrap und Uphaus weiter betonen, erfolgt die Flächenauswahl stets im Konsens mit der Landwirtschaft: "Wir versuchen, mit den Bauern zusammenzuarbeiten und wollen ihnen keine guten Flächen wegkaufen." Nähere Informationen zu diesem Thema und zur Arbeit der Naturschutzstiftung können bei den Geschäfsführern Hartmut Schrap, Telefon (05921) 9611299, und Paul Uphaus, Telefon (05921) 961620, bei der Kreisverwaltung in Nordhorn angefordert werden.

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