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27. Mai 2011

Schutz für gefährdete Tiere und Pflanzen

21.12.2004 (GN)

Pilotprojekte Vertrag mit Waldbesitzern

2004_SchutzTiere2Nordhorn/gn – Mit den Gebieten "Bentheimer Wald" und "Samerrott" im Landkreis Grafschaft Bentheim sowie "Gutswald Stovern" im Landkreis Emsland hat das Land Niedersachsen jetzt der EU rund 1200 Hektar Waldfläche im Südwesten des Regierungsbezirks Weser-Ems als so genannte "Fauna-Flora-Habitat-Gebiete" (FFH) vorgeschlagen. Als künftige Bestandteile des europaweiten Schutzgebietssystems "Natura 2000" sollen hier natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen geschützt werden.

Stießen die Gebietsmeldungen zunächst auf Skepsis und Vorbehalte bei den Waldeigentümern, so wurden jetzt auf Basis eines fairen Interessenausgleichs erste Naturschutzmaßnahmen zwischen den Eigentümern und dem Land Niedersachsen vereinbart. Diese Maßnahmen haben Pilotcharakter: Erstmalig in Weser-Ems werden vertragliche Vereinbarungen zwischen Waldbesitzern und dem Land Niedersachsen zur Sicherung von FFH-Waldgebieten geschlossen.

Die in diesem Jahr für die Wälder vereinbarten Naturschutzmaßnahmen konzentrieren sich auf den Erhalt so genannter "Altholz-Inseln" oder "Habitatbäume". Hier wurden alte, knorrige, höhlen- oder totholzreiche Eichen und Buchen gemeinsam von Eigentümern und Vertretern von Forst- und Naturschutzbehörden ausgewählt. Solche Bäume sind wirtschaftlich eher von geringerem Wert – für die heimische Flora und Fauna aber unersetzlich. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind auf alte, starke Bäume oder auf zerfallendes Holz als Brut- oder Lebensraum angewiesen, viele von ihnen sind vom Aussterben bedroht.

In den Verträgen sichern die Waldbesitzer den Erhalt dieser Bäume zu. Sie verzichten auf das Fällen dieser alten Bäume und bekommen im Gegenzug eine fair ermittelte Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Nach der so genannten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der ökologischen Stabilität von Wäldern" des Landes Niedersachsen werden jetzt für alle Wälder Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 39000 Euro aus Mitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums an Waldbesitzer gezahlt. Damit konnten mehr als 200 wertvolle Habitatbäume für den Naturhaushalt gesichert werden.

Nach den erfolgreichen Pilotprojekten hoffen die Vertreter der oberen Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Weser-Ems und die zuständigen Forstbehörden, dass auch in den kommenden Jahren Maßnahmen zum Vertragsnaturschutz in den Wäldern vereinbart werden können. Neben Projekten nach der genannten Förderrichtlinie, in die ab dem kommenden Jahr auch EU-Mittel fließen sollen, sind auch Kompensationsleistungen aus der Eingriffsregelung möglich. Für den Bentheimer Wald laufen hier bereits Planungen mit der Naturschutzstiftung des Landkreises Grafschaft Bentheim.

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