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27. April 2012

Schutz für Austernfischer und Knollenhahnenfuß

Die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim hat in Schüttorf Vechtewiesen gekauft, um sie dauerhaft zu erhalten. Bislang war das Geistliche Rentamt in Nordhorn Eigentümerin dieses größeren, seit 1991 geschützten Gebietes auf dem Brückenbrink. Zweck der Unterschutzstellung war es seinerzeit, mäßig feuchtes, hochwasserbeeinflusstes, mäßig intensiv genutztes Grünland, das in dieser Ausprägung wohl einzigartig an der Vechte in der Grafschaft ist, dauerhaft zu erhalten. Das Gebiet umfasst auch einen kleinen Erlenbruch.

Um diese einzigartigen etwa 10,6 Hektar großen Flächen auf Dauer für den Naturschutz sicherzustellen, hat das Geistliche Rentamt sie nun an die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim verkauft. "Die Naturschutzstiftung ist ein verlässlicher Partner und kommt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft dauerhaft für die extensive Flächenpflege auf und trägt somit zum Erhalt der Fläche bei", heißt es in einer Mitteilung zum Verkauf.

Das Grundstück liegt im Norden von Schüttorf, gegenüber der Kläranlage, direkt an der Vechte. Bei Hochwasser wird das gesamte Grünland von der Vechte überschwemmt. Bei Abfluss des Wassers, meist im Frühjahr, bilden sich in einer lang gestreckten Bodensenke nasse Stellen und lange, Wasser führende Tümpel, die als Laichbiotope für Amphibien und als Nahrungsbiotope für unterschiedliche Wiesen- und Wasservogelarten dienen. Durch die Nässe auf der Gesamtfläche wird der Grasaustrieb für eine gewisse Zeit gehemmt – wichtigste Voraussetzung für bestimmte Vogelarten zur Nahrungssuche, Nistplatzanlage sowie Jungaufzucht. So brüten dort noch der Kiebitz, die Schafstelze und gelegentlich der Austernfischer.

Die besonderen, durch den mageren Standort und die Feuchtigkeit auf weiten Teilen des Grünlandes bedingten Verhältnisse führen nach Angaben des BUND, der die Vechtewiesen seit vielen Jahren im Rahmen der Feuchtwiesenprogramme des Landkreises betreut, auch dazu, dass hier eine Anhäufung von seltenen Pflanzengesellschaften festzustellen ist. So finden sich hier und am angrenzenden Vechteufer der Knollenhahnenfuß und die Sumpfsternmiere, ebenso wie die Teichrose und hier und da die Heidenelke. Im Erlenbruch mit seinen angrenzenden Röhrichtzonen, die in Teilbereichen hin und wieder auch längerfristig unter Wasser stehen, halten sich verschiedene Singvögel, wie Rohrsänger und Grasmücken, auf. Auch sie nutzen diese Bestände als Nahrungs- und Bruthabitat.

Freilaufende Hunde auf der Fläche führten bisher allerdings immer wieder zu Störungen. Daher weisen BUND und Naturschutzstiftung darauf hin, dass dieses Gebiet gemäß des Niedersächsischen Waldgesetzes während der Aufwuchs- oder Weidezeit nicht betreten werden darf. Die Stadt Schüttorf hat zum Schutz dieser Vechtewiesen eine besondere Satzung beschlossen, wonach das Grundstück in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni eines jeden Jahres ausschließlich von den Nutzungsberechtigten betreten werden darf. Hierauf weisen entsprechende Schilder hin. Verstöße gegen diese Bestimmungen können geahndet werden. Im Hinblick auf die landschaftliche Besonderheit der Vechtewiesen und den Schutz der hier leben Pflanzen und Tiere bittet insbesondere der BUND um das Verständnis der Bevölkerung.

Die Naturschutzstiftung und der BUND beabsichtigen, im Laufe der nächsten Jahre in Abstimmung mit dem Landwirt, der die notwendige extensive Bewirtschaftung und Pflege der Gesamtfläche gewährleistet, Verbesserungsmaßnahmen auf den Vechtewiesen durchzuführen.

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