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25. Mai 2011
04.07.2002 (GN)
Flächenpool des Landkreises ist in drei Jahren von 20 auf knapp 200 Hektar angewachsen
Das Besondere an der Stiftung ist: Der Landkreis bietet Bauträgern nicht nur Ersatzflächen für den Ausgleich von Eingriffen in die Natur an, sondern auch das komplette Dienstleistungspaket. Die Flächen, die in oder am Rande von Bereichen liegen, die auch unter dem Aspekt des Naturschutzes interessant bis wertvoll sind, verbleiben im Besitz der Stiftung. Für das Modell interessierten sich inzwischen sogar die Bundesumweltstiftung und der Städtetag Berlin.
Von Irene Schmidt
Nordhorn. "An die 50 Anfragen hatten wir bereits", berichteten am Dienstag der Erste Kreisrat Hans-Werner Schwarz und einer der beiden Geschäftsführer der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim, Hartmut Schrap. Heute Abend zum Beispiel stellen sie das Erfolgsmodell dem Umweltausschuss des Landkreises Steinfurt vor.
Bekanntlich müssen bei der Planung von Bebauungsgebieten und ähnlichen Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden. Beispielsweise wird dann für ein neues Baugebiet auf der grünen Wiese eine Ackerfläche gekauft und renaturiert. Sowohl für Umfang und Größe der Renaturierung als auch für die Art der Gestaltung der Ersatzfläche gibt es bestimmte Werte. Und festgelegt war ursprünglich auch, dass eine Ersatzfläche im oder in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Baugebiets liegen musste. "Das machte doch keinen Sinn", sagt Erster Kreisrat Hans-Werner Schwarz rückblickend. Nur zusammenhängende oder zumindest vernetzte Flächen schaffen und erhalten Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
So wurde im Landkreis Grafschaft Bentheim die Idee des Öko-Pools geboren. Unter Beteiligung des Landkreises wiesen unter anderem die Städte Bad Bentheim, Schüttorf und Nordhorn rund um das Syenvenn Ersatzflächen aus, die dem Venn als Pufferzone dienen, und die nach und nach in extensiv bewirtschaftete Flächen umgewidmet wurden. Noch heute verfügen die Beteiligten an der Stiftung Syevenn so über Ersatzflächen, die sie für ihre Baugebiete anrechnen lassen können.
"Nach dem Baugesetzbuch war das damals ausdrücklich nicht genehmigt", bekennt Hans-Werner Schwarz: "Wir haben uns mit dem Segen der Bezirksregierung darüber hinweg gesetzt". Inzwischen verfügen auch andere Kommunen im Landkreis Grafschaft Bentheim über eigene Ersatzflächenpools.
Die Pläne einer Erdgasgesellschaft, eine neue Erdgasleitung zum Speicher in Itterbeck zu verlegen, gaben schließlich den Anstoß für den Landkreis selbst, sich des Öko-Pool-Modells zu bedienen. "Der Bauträger konnte keine Ersatzflächen anbieten", erinnert sich der Erste Kreisrat. Und da die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis laut Naturschutzgesetz dann Ersatzflächen anweisen und abreichen kann, habe der Landkreis aus der Not eine Tugend gemacht. "Wir wollten den Vorhabenträgern helfen und die Planungsverfahren entlasten", so Schwarz. Auf Beschluss des Kreistags wurde 1999 die "Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim" gegründet: mit 200.000 Mark Gründungskapital und 20 Hektar eigener Fläche.
Das Ziel: Die Stiftung wollte, wann immer sich die Gelegenheit bietet, Flächen, die für den Naturschutz wichtig sind – in der Grafschaft sind das vor allem Bereiche mit Wiesenvögeln und Waldstücke – ankaufen, mit der Renaturierung beginnen und sie als Ersatzflächen für Baumaßnahmen anbieten. Früher habe der Landkreis auf die Lage der von den Bauträgern angekauften Flächen keinen Einfluss nehmen können. Auch habe er häufiger notwendige Pflegemaßnahmen anmahnen müssen, denn dafür war der Bauträger und Eigentümer zuständig, so Schwarz.
Heute ist das nicht mehr nötig. Das "Modell" schlug ein: Aktuell verfügt die Stiftung über 196 Hektar eigene Flächen. Sie wurden alle in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen für Raumordung und Naturschutz erworben, ökologisch bewertet, entwickelt und in der Stiftung verwaltet. So schließt die Stiftung zum Beispiel mit örtlichen Landwirten langfristige Pflegeverträge ab.
Das Kapital zum Grunderwerb bekommt die Stiftung von den jeweiligen Bauträgern, zum Beispiel im Rahmen des Autobahnbaus, für Windparks oder auch für andere Eingriffe in die Natur. Die Träger gehen mit dem Landkreis einen Ablösevertrag über ihre Ausgleichsverpflichtungen ein und zahlen, da die Stiftung keinen Gewinn machen darf, lediglich für den Grunderwerb, die Nebenkosten und Zinsen, für Herrichtungskosten und kapitalisierte Pflegekosten. Grund und Boden bleiben im Eigentum der Stiftung. – Die Unternehmen sparen dennoch an dem Modell, denn die Stiftung kann zufällig angebotene Flächen allemal billiger kaufen, als ein Bauträger, der dringend Land kaufen muss, um seiner Ersatzpflicht nachzukommen. In einem Fall bekam die Stiftung eine Fläche sogar zu Nulltarif, denn eine Stiftung kann auch als Erbe eingesetzt werden.