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26. Mai 2011

Landschaftspflege beim Lückenschluss der A 31

15.06.2003 (GW am Sonntag)

Ämter kooperieren

NORDHORN. Im Zuge der Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen für den Bau der BAB A31 auf dem Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim wurden einige der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in enger Zusammenarbeit zwischen der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim und der Projektgruppe A 31 des Straßenbauamtes Osnabrück umgesetzt.

Das Straßenbauamt Osnabrück ist als Vorhabenträger des Baues der A31 gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet, landschaftspflegerische Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen für den durch den Bau der A 31 entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft umzusetzen. Wie die Projektgruppe A 31 des Straßenbauamtes Osnabrück mitteilt, konnte die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim bereits während des Planfeststellungsverfahrens Flächenangebote, die für die Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen geeignet sind, aus ihrem Bestand unterbreiten. Wie dazu die Geschäftsführer, Hartmut Schrap und Paul Uphaus, mitteilten, wurden bisher für das Großprojekt "Lückenschluss A 31" mehr als 30 Hektar Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei überwiegend um landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen für den Wiesenvogelschutz und um Aufforstungsflächen. Wie die Geschäftsführer weiter mitteilten, liegen die Kompensationsflächen unmittelbar in räumlicher Nähe an bereits für den Naturschutz wertvollen Bereichen (z.B. NSG Gildehauser Venn, NSG Syenvenn, Staatsforst Heidfeld u.a.).

Ein großer Teil der Flächen ist bereits im Sinne des Naturschutzes optimiert worden, z.B. durch Umwandlung von Acker zu Dauergrünland, Anlage von Blänken oder Aufforstungen. Der überwiegende Teil dieser Stiftungsflächen wird von Landwirten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet. Wie das Straßenbauamt weiter ausführt, sei es mit Hilfe der Naturschutzstiftung auch gelungen, in denjenigen Fällen, in denen z.B. durch Planänderungen Flächenbedarf entstand, kurzfristig Lösungen zu finden. So wurde z.B. jüngst im Naturschutzgebiet Engdender Wüste eine ca. fünf Hektar große Fläche seitens der Naturschutzstiftung für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Straßenbauamt weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit der Naturschutzstiftung zu Vorteilen bei der Verfahrensbeschleunigung geführt habe. Ein weiteres Plus sei auch in der dauerhaften Betreuung und Pflege der Maßnahmen durch vor Ort tätige Institutionen und Personen zu sehen. Abschließend machten Hartmut Schrap und Paul Uphaus noch darauf aufmerksam, dass die Naturschutzstiftung mittlerweile kreisweit über Flächenpools verfügt. Eingriffsverursachern im Sinne des Naturschutzgesetzes (z.B. Unternehmen, Städte und Gemeinden etc.) können aus diesen Flächenpools Werteinheiten bzw., Flächen für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dies hat für Vorhabenträger den Vorteil, dass in der Regel eine kostengünstige Realisierung von Ersatzflächenbereitstellung und Maßnahmenumsetzung erfolgen kann. Insbesondere entfallen hierbei für den Vorhabenträger die üblichen Aufwendungen (finanziell und zeitlich) für die Betreuung und Erhaltung von Kompensationsflächen- und maßnahmen. Die Geschäftsführer machten zudem deutlich, dass die Flächenauswahl stets im Konsens mit der Landwirtschaft erfolgte.

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